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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge von VITALIS eK, Inhaber Michael Rinner, Bonhoefferstr. 1, 73760 Ostfildern (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios VITALIS.

1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios aushängen bz. dem Kunden vor Abschluss einer Mitgliedschaft vorzulegen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

1.3. Mitglieder sind diejenigen Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

1.4. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Einzelheiten über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.


2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.


3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -Pakete (zB Getränkeflat, Slim Belly, Pure Vita, EMS, Solarium, Sauna, Personal-Coaching etc.).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen bz. Nur nach Absprache und Zustimmung ist die Geschäftsleitung zulässig.


4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittswährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die MemberCard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio ist der Zutritt bis auf Widerruf gestattet.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierte Mitglieder sowie Mitglieder, die unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, können der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, die Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den gewährten Fällen wird untersagt.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiterhin ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesem Hinweis zu halten.

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen wird untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unwissenheit vor der Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei der Verwendung des Gerätes zu beachten.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht ins Fitnessstudio zurückgelassen werden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Fall von Verletzungen anderer Mitglieder wird jedes Mitglied angehalten, Mutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Anweisungen erteilen. Diese Anweisungen sind als Folge auszuführen. Mitglieder, die diese Verhaltensanweisungen nicht befolgen, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung unabhängiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer vertraglichen individuellen Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Kunst, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung zu führen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; Die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenem Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.


5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten sind:

Mo: 8.00 - 22-30 Uhr
Di - Fr: 9.00 - 22.30 Uhr
Sa: 11.00 - 19.00 Uhr
So: 10.00 - 18.00 Uhr
Feiertag: 10.00 - 16.00 Uhr

(Abweichungen an Weihnachten und Silvester.)

EMS-Training: Die Öffnungszeiten weichen ab und werden bei Mitgliedschaft ausgehändigt. Termin hier nur nach Vereinbarung.


6. Entgelt

6.1. Der vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist je nach Vertragsvereinbarung im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung erfolgt rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag dazu aufgefordert werden.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten/ Mahngebühren in der Höhe von bis zu EUR 10,- pro Buchung geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

 


7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf eine gewählte Erstlaufzeit geschlossen. Wird die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat (Bezug nehmend auf den Vertragsbeginn) gekündigt werden (bei Verträgen ab 1.3.2022). Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner rechtzeitig zugegangen ist.

7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne Kündigungsfristen und -Termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages im Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

7.2.3. Das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; Oder

7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis erfolgt umgangen nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes.

7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages teilweise befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.5. Die durch das Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber zu erklären. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

7.6. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese Kündigungsmöglichkeiten weder noch ausgeschlossen.


8. Betriebsunterbrechungen

8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind allgemeine Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. werden. werden. gutgeschrieben werden.


 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekannt zu geben.

9.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

9.3. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

9.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist ausschließlich dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sitz der Fitnessstudiobetreiber liegt.

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